Gemeinde Ormalingen

Kantonale Publikationen vom 10.09.2026 12:00 - gültig bis auf Widerruf

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gelten im Kanton Basel-Landschaft bis auf Weiteres verschiedene Massnahmen. Diese betreffen unter anderem den Umgang mit Feuer und Feuerwerk sowie die Entnahme und Nutzung von Gewässern.

Verbote:

  • Es ist verboten im Wald und an Waldrändern (200 Meter) Feuer zu entfachen. Ausmahme bilden fest eingerichtete Feuerstellen - Feuer sind dabei zu beaufsichtigen und Glut vor verlassen zu löschen.
  • Es besteht ein Feuerwerksverbot.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen und Heissluft-Ballons ist verboten.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
  • Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs.

Empfehlungen:

  • Es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Massnahmen im Kanton Basel-Landschaft finden Sie hier: https://bit.ly/4xKMLH5

Keine kommunalen Publikationen vorhanden.

Ormalingen Gemeindeverwaltung
061 985 82 82
info@ormalingen.ch